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Genre: News & Politics
Date of upload: Jul 3, 2022 ^^
Rating : 4.678 (69/788 LTDR)
RYD date created : 2024-04-12T23:43:11.668855Z
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Top Comments of this video!! :3
Ein wahrscheinlich kontroverser Gedanke. Irgendwie kommt es mir etwas weitgehend vor, wenn man als Minderjähriger eine solche Entscheidung bereits treffen kann, bzw. im nächsten Schritt seine Eltern mit Hilfe des Familiengerichts übergehen können soll. Mit 14 Jahren beispielsweise wäre ich persönlich niemals in der Lage gewesen, die Tragweite einer solchen Entscheidung einzusehen. Deine Freundesgruppe kann Dich hier noch zusätzlich stark beeinflussen. Man ist in diesem Alter finde ich einfach noch auf der Suche nach sich selbst. Ich würde es nicht als problematisch erachten, dass man es erst ab 18 machen kann. So vorschnell muss man nicht seine Identität ändern wie ich finde? Sieht das jemand ähnlich bzw. gänzlich anders? Würde mich über Gegenargumente freuen!
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1:45 ich glaube da ist ein kleiner Fehler passiert.
Meinst Du möglicherweise das Verfassungsgericht und nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass das Transsexuellen Gesetz als in Teilen verfassungswidrig eingestuft hat? Oder täusche mich da?
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Meiner Meinung nach soll die Personenstandsänderung natürlich vereinfacht werden und darf in keinster Weise demütigend sein und auch Kosten- und Zeitrahmen sollten klein gehalten werden, so gut es eben geht. Ich würde mir aber trotzdem wünschen, dass man sowas wie eine Bescheinigung vom Arzt braucht. Mir würde es da schon reichen, wenn es sich dabei um ein kurzes Gespräch mit dem Hausarzt handelt, der dann ein Schreiben fürs Amt aufsetzt mit dem man dann den Personenstand ändern kann. Ich fände das gut als Absicherung gegen Missbrauch dieses Rechts auf Personenstandsänderung und denke, dass dies zwar eine Einschränkung darstellt, aber eine durchaus tragbare bezogen auf den Nutzen.
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@CorporalDavidHD
1 year ago
Als kleine Korrektur: Es war natürlich nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, welches das TSG in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, sondern das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011- 1 BvR 3295/07).
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