Der Ruhrverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er blickt auf eine knapp hundertjährige wasserwirtschaftliche Praxis zurück. Im Jahre 1913 begründeten preußische Sondergesetze den früheren Ruhrverband und den früheren Ruhrtalsperrenverein. Der Ruhrtalsperrenverein existierte bereits von 1898 bis 1913 als privatrechtlicher Verein. Mit der Neufassung des Ruhrverbandsgesetzes wurden am 1. Juli 1990 beide Wasserverbände zum heutigen Ruhrverband vereinigt.
Der Verband verwaltet sich selbst, steht jedoch unter der Rechtsaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Aufsicht nimmt das Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wahr.
Mitglieder des Verbands sind die ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegenden Gemeinden und Kreise sowie abwasserableitende industrielle und gewerbliche Unternehmen. Mitglieder sind weitere Unternehmen und sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung sowie andere Wasserentnehmer und Triebwerksbesitzer.