Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 94.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt.
Die GEMA vergibt Lizenzen, wenn diese Musik öffentlich genutzt, verbreitet oder vervielfältigt wird. Ihre Kundinnen und Kunden, etwa Musikveranstalterinnen oder Streaming-Anbieter, können dadurch auf das gesamte musikalische Weltrepertoire zugreifen.
Die Einnahmen aus diesen Lizenzen werden nach Abzug der Verwaltungskosten an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Details regelt der Verteilungsplan, den die GEMA Mitglieder in der Mitgliederversammlung beschließen. Ein Teil der Gelder wird außerdem für soziale und kulturelle Zwecke eingesetzt, z. B. Förderprogramme oder Alterssicherung für Mitglieder.