Liebend gern hätten mein damaliger „Dienstherr“ und das Verwaltungsgericht mir eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen Paragraph 130 (Holokaustleugnung) übergeholfen. Doch die vorhandenen Zeugenaussagen gaben das nun einmal nicht her.
Wenn auch die „Qualitätspresse“ Zeus schreibt um so tut als ob, es trifft nun einmal nicht zu.